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Rechtsprechungsänderung des BGH zum Widerruf von Verbraucherkreditverträgen:

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27.10.2020 seine bisherige Rechtsprechung zum Widerruf von Verbraucherkreditverträgen geändert, mit der Folge dass nunmehr zahlreiche Verbraucherkreditverträge widerrufen und damit insbesondere Pkw-Käufe rückgängig gemacht werden können.

Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs war ein Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw, der mit einem Darlehensvertrag verbunden war. Neun Monate später widerrief der Kläger den Vertrag und berief sich hierbei auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Darlehensgebers. Dieser hatte innerhalb der Belehrung auf § 492 Abs. 2 BGB verwiesen, der seinerseits auf Art. 247 §§ 6-13 EGBGB verwies. Der BGH hat sich nunmehr dem EuGH angeschlossen und kommt zu dem Ergebnis, dass ein solcher Kettenverweis für einen Verbraucher nicht klar und verständlich ist, mit der Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat.

Lassen Sie daher Ihre Verbraucherkreditverträge durch einen Anwalt prüfen, um festzustellen ob in Ihrem Fall ein Widerruf möglich und sinnvoll ist.